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Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip (Nr. 149)

Ein kompaktes Informationsangebot für Führungsverantwortliche
Seit 2012 ist das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) in Kraft.
Es regelt einerseits das Bearbeiten von Personendaten und andererseits den Zugang zu Informationen nach dem Öffentlichkeitsprinzip.
Wann darf ein öffentliches Organ Personendaten erheben, unter welchen Voraussetzungen anderen öffentlichen Organen oder Dritten bekannt geben?
Welche Rechte kommen den betroffenen Personen zu? Welche weiteren Regelungen gelten für die öffentlichen Organe? Wer trägt wofür die Verantwortung? Wie unterscheiden sich das (datenschutzrechtliche) Recht auf Zugang zu den eigenen Personendaten, das (verfahrensrechtliche) Akteneinsichtsrecht und der Anspruch auf Informationszugang nach dem Öffentlichkeitsprinzip?
Wo besteht Handlungsbedarf, damit aus Ihren Fällen nicht Fallen werden?

Seminarerfolg
Sie kennen die massgeblichen Regelungen aus dem IDG sowie Ihre Verantwortlichkeit und können den konkreten Handlungsbedarf in Ihrer Verwaltungseinheit ableiten.

Zielgruppe
Mitarbeitende aller Stufen, die mit (vertraulichen) Informationen, Akten und Personendaten umgehen müssen.

Themen

  • Übersicht über das IDG
  • Ihre Verantwortung aus dem IDG
  • Zugang zu den eigenen Personendaten bzw. Akteneinsichtsrecht
  • Öffentlichkeitsprinzip: Zugang zu Informationen und Einschränkungen
  • Open Government Data
  • Informationssicherheit und Datenschutz (Outsourcing / Cloud Computing / Sichere Kommunikation / Social Media)
  • Bemerkung
    Der Datenschutzbeauftragte bietet zum IDG auch Weiterbildungen an, die spezifisch auf die Bedürfnisse und Fragestellungen von einzelnen Dienststellen ausgerichtet sind.

    Leitung
    Dr. Beat Rudin
    Datenschutzbeauftragter

    Dauer
    1 Tag

    Daten 2023
    A: 15. Februar ANNULLIERT!
    B: 21. September

    Zeit
    09:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr

    Ort
    Datenschutzbeauftragter
    Henric Petri-Strasse 15
    Sitzungszimmer 3.OG
    4051 Basel

    Kosten
    CHF 200.- für Departemente
    CHF 400.- für Betriebe und Spitäler sowie für Externe

    Organisator: Human Resources Basel-Stadt (HRBS)

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